Die dritte DAC7-Meldefrist endet am 31. Januar 2026, und der Markt hat sich inzwischen klar in zwei Lager geteilt. Plattformen, die die TINs ihrer Verkäufer beim Onboarding prüfen, exportieren Dateien. Plattformen, die das nicht getan haben, fahren hektische Kampagnen zur Nachdokumentation. Sie richten sich an Verkäufer, die allen Grund haben, sie zu ignorieren, und das unter einer Frist, die sich nicht verschiebt.
Die Rechnung mit fehlerhaften TINs
Nehmen wir eine moderate Quote von 8 % ungültigen TINs bei 50.000 Verkäufern an. Das sind viertausend abgelehnte Datensätze, viertausend Anschreiben, Rücklaufquoten unter der Hälfte und eine Steuerbehörde, die fragt, warum dieselbe Plattform drei Jahre in Folge an der Prüfung scheitert. Multiplizieren Sie das mit jedem Mitgliedstaat, an den eine Plattform meldet. Gegen diese Rechnung sind 0,30 € für eine Prüfung bei der Registrierung keine schwierige Entscheidung.
2026 steht mehr auf dem Spiel
Die Steuerbehörden behandeln die frühen Zyklen nicht mehr als Übung. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten läuft, Schreiben zu Abweichungen gehen an die Verkäufer, und Sanktionen gegen Plattformen mit systematisch schlechten Daten stehen im Raum. Gleichzeitig weitet DAC8 das Modell auf Anbieter von Kryptowerten aus. Damit gilt dieselbe TIN-Disziplin in einer neuen Branche.
Die TIN-Prüfung von WeVerify prüft Syntax, Prüfziffer und, wo verfügbar, den Live-Status im Register. Das gilt für Personen- und Unternehmensnummern weltweit, einzeln beim Onboarding oder millionenfach im Batch vor der Meldung. Jede Prüfung erzeugt einen Nachweis.
